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Reisebedingungen & Datenschutz

 
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1. Anmeldung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen müssen schriftlich bestätigt werden, sonst erlischt deren Gültigkeit. Vor Vertragsabschluss übermitteln wir dem Reisenden unsere vollständigen Allgemeinen Bedingungen.

2. Zahlung
Mit Vertragsabschluss (Punkt 1) wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens € 25,-, maximal € 255,- pro Person, gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des §651k Abs. 3 BGB, fällig. Der Restbetrag ist zur Zahlung fällig, sobald feststeht, dass die Reise tatsächlich durchgeführt wird und die vollständigen Reiseunterlagen dem Kunden ausgehändigt sind, spätestens 7 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchungen, die weniger als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungscheines fällig. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 76,- nicht übersteigt.

Späte Anmeldung
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3. Leistungsänderung
Leistungsänderungen für die Streckenbeschreibungen, evtl. auch des Hotels, können sich als notwendig erweisen bei höherer Gewalt (wetterbedingt, Streik, Unruhen, usw.). In jedem Fall werden Sie von uns - soweit wie möglich - vorher darüber unterrichtet.

4. Preisbindung
Unsere Preise haben Gültigkeit nach dem Stand der Drucklegung unseres Programmes. Bei unvorhergesehenen, gravierenden Preiserhöhungen seitens sonstiger Verkehrsträger, Schiff, Hotel, usw. oder durch größere Währungsschwankungen bzw. Preissteigerungen im Transport- oder Reisebürogewerbe müsste eine Nachkalkulation vorgenommen werden.

5. Sonstiges
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird kein Ersatz gewährt. Bei unpünktlichem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Beförderung und/oder Rückerstattung.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns, es sei denn, dass ohne Verschulden des Kunden Verzögerungen auftreten. In diesem Fall gilt das Absendedatum.Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, hat der Veranstalter Anspruch auf eine Vergütung, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet: bis 30 Tage vor Reiseantritt € 25,-, ab 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 15%, ab 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 30%, ab14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 40%, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%, bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Abweichend davon gilt bei Busreisen in Verbindung mit Fähr- und Schiff-fahrten sowie bei Flugreisen folgende Staffelung: bis 45 Tage vor Abreise 15%, ab 44 bis 31 Tage vor Abreise 30%, ab 30 bis 22 Tage vor Abreise 50%, ab 21 bis 15 Tage vor Abreise 60%, ab 14 bis 1 Tag vor Abreise 80%, am Abreisetag bzw. nach Reisebeginn 100%. Bei bestellten Eintrittskarten ist der volle Kartenwert zu entrichten. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, der Reiseteilnahme des Dritten zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Änderungs- bzw. Umbuchungswünsche des Kunden können nur bis zum 22. Tag vor Reiseantritt berücksichtigt werden. Im Falle der Berücksichtigung können wir eine Umbuchungspauschale von € 15,- pro Person erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Fristablauf eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter den genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Schiffs- und Flugreisen gelten die Bedingungen der jeweiligen Reederei, Fluggesellschaft oder Veranstalter. Sie erhalten diese bei uns im Reisebüro.

7. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter
In nachstehenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1.) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl, die in den Reisebedingungen angeführt ist. Wir werden Sie in einem solchen Fall unverzüglich informieren und Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis prompt zurückerstatten.
Weitere Ansprüche bestehen nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie unterrichten.

2.) Ohne Einhaltung der Frist können wir den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört und wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, werden uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

Mindestteilnehmerzahl
Sofern nichts anderes erwähnt, bei allen Fahrten: 20 zahlende Personen.

8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, auch ein Verschulden der mit Leistungserbringung betrauten Person.

9. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört auch, dass er ein zumutbares Ersatzangebot akzeptiert, auf jeden Fall aber seine Beanstandungen sofort der örtlichen Reiseleitung meldet. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein Reisegast diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm insoweit keine Ansprüche zu.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche aus dem Reiseveranstaltergesetz sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich bei dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.

11. Versicherungen
Bei der Beförderung von Reisenden haften wir nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmung (Haftpflicht). Über weitere Versicherungen wie z.B. Kranken-, Unfall-, und Reisegepäck-Versicherung beraten wir Sie im Reisebüro.

12. Reisegepäck
Bei sämtlichen Reisen ist, solange sich das Ge-päck im Omnibus befindet, eine Reisegepäckversicherung in Höhe von € 1.000,- pro Fahrgast enthalten.

13. Reiseleitung
Wenn der Reiseveranstalter bei der Reiseausschreibung den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so ist diese Einteilung stets unverbindlich. Sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrages. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrages.

14. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Soweit es uns möglich ist, werden wir den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Reiseantritt informieren. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie können auf eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits zurückgeführt werden. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerungen zu vertreten haben. Wir tragen dafür Sorge, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, unterrichtet wird. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise gehindert ist, können wir den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

15. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalter.